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Bauunternehmen Stern

Visionen bauen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Bauleistungen, handwerkliche Tätigkeiten sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen zwischen der Bauunternehmen Stern (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 3 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers, insbesondere die Beibringung der erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, voraus.

(3) Verzögert sich die Ausführung der Leistung durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Streik, Witterungsverhältnisse, Materialengpässe), verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Aufwand und den bei Vertragsabschluss gültigen Stundensätzen und Materialpreisen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei Pauschalpreisverträgen deckt der vereinbarte Betrag die exakt im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten ab. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden gesondert abgerechnet.

(3) Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der vertragsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet.

(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Für Bauleistungen nach VOB/B gelten die dort geregelten Verjährungsfristen, sofern die VOB/B insgesamt formwirksam in den Vertrag einbezogen wurde.

(2) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

(3) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.